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AGL (Allgemeine Lieferbedingungen)
Version: 02/18
1. Allgemeines
Für alle Containerlieferungen gilt ergänzend zur AGB unsere AGL. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere wider-
2. Mietgegenstand
Mietgegenstand ist der in der Bestellung, Auftragsbestätigung bzw. im Mietvertrag näher bezeichnete Container. Dieser wird dem Mieter in der vertraglich vereinbarten Ausführung und Ausstattung zur Nutzung überlassen. Für die Angaben der Entsorger und Herstellerfirma wird seitens container nrw keine Gewähr übernommen. Aus etwaigen Abweichungen können seitens des Mieters keine Rechte gegenüber dem Vermieter abgeleitet werden. Veränderungen am Mietgegenstand sind grundsätzlich untersagt.
3. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung vorgesehenen Aufstelltermin. Bereitstellungsort ist das jeweilige Depot des Vermieters bzw. des beauftragten Containerunternehmens. Das Mietverhältnis endet mit der Abholung des Containers beim Mieter. Erfolgt die Übergabe durch Verschulden des Vermieters später, so beginnt die Mietzeit mit der Übergabe des Containers beim Mieter.
4. Preise und Zahlungen* *(Zahlungen an container nrw oder den beauftragten Entsorgungspartner)
Bei unseren Containerfrachtpreisen (Zone 1 bis 5), unseren Minifrachtpreisen (Minizone 1 bis 4) und unseren Komplettpreisen (Zone 1 bis 4) ist die Miete bereits 1 Woche inklusiv. Für jede weitere angefangene Woche berechnen wir folgende Mieten:
Absetzcontainer 2,5 bis 10 cbm Miete pro Woche 15,-
Abrollcontainer 14 bis 36 cbm Miete pro Woche 20,-
Für andere Containertypen, Umleercontainer, Presscontainer und Behälter für gefährlichen Abfall und/oder Behälter für Datenmaterial ist der Mietpreis der jeweiligen Preisliste zu entnehmen. Für alle Abfallcontainer und Behälter gilt:
Der Kunde hat auf seine Kosten und seine Verantwortung notwendige behördliche Genehmigungen für die Aufstellung der Abfallcontainer, insbesondere Stellgenehmigung auf öffentlichen Flächen und/oder Baugenehmigung, zu beschaffen.
5. Aufstell-
Die Container werden ebenerdig abgestellt. Die Container werden nicht über Zäune, Anpflanzungen, Fahrzeuge oder sonstiges bewirtschaftetes Gebiet gehoben. Der Abstand zu Bauwerken muss mindesten 1 Meter betragen. Der Abstellplatz für den Container muss ausreichend dimensioniert sein. Die Container dürfen maximal bis zur Ladekante beladen werden. Bei nicht Einhaltung dieser Kriterien gehen hieraus entstehende Schäden und Kosten zu Lasten des Mieters.
6. Gewährleistung (Durch container nrw und/oder durch den beauftragten Containerdienst.)
Wir stehen ein für die einwandfreie Lieferung der Container gemäss unserer Auftragsbestätigung. Für Mängel die durch ungeeigneten und unsachgemässen Umgang mit den Containern entstehen haftet der Kunde. Offene Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Aufstellung des Containers zu rügen. Beanstandungen von Teillieferungen berechtigen den Kunden nicht, die Erfüllung des ganzen Vertrages abzulehnen. Schäden sind unverzüglich mitzuteilen.
7 Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Gerichtsstand für beide Parteien ist Bergisch Gladbach (Rheinisch-
Köln, Februar 2018
container nrw by
a+k Entsorgungsberatung GmbH
Ndl Köln: Neusser Str.723-
Tel.; (02 21) 46 75 03 65 -
Ndl BGL: Vürfelser Kaule 50
51427 Bergisch-
(0 22 04) 6 52 10
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