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Beantragung einer Stellgenehmigung


Kann der Container auf Privatgelände abgestellt werden, so brauchen Sie nur die Zufahrtsmöglichkeit und den Untergrund zu beachten.


Bei Aufstellung eines Containers im öffentlichen Verkehrsraum,

- Parkstreifen-/buchten, Ladezonen
- Gehweg,
- Straße,
- öffentl.Flächen..

ist über die Gemeinde / Kreis eine Aufstellgenehmigung / verkehrs-rechtliche Anordnung durch den Auftraggeber rechtzeitig (vor Aufstellung) zu beantragen. Diese ist mit Kosten verbunden!

Da die Verantwortlichkeit unter-schiedlich sein kann, fragen Sie bei Ihrer Stadt- / Gemeindeverwaltung nach der zuständigen Abteilung.

Der Antragsteller trägt die anfallenden Verwaltungsgebühren.

Für ggf. im Bescheid genannte Sicherungsauflagen (Beleuchtung, Absperrung etc) ist der Auftraggeber verantwortlich!

Die Stellgenehmigung ist a&k spätestens am Vortag der geplanten Aufstellung per mail oder Fax zur Verfügung zu stellen.


idRegel durch den Containerdienst wird in folgenden Städten die Beantragung erfolgen:

Köln*

Düsseldorf*

*nur über PC-Webseite


Die Beantragung ist mit weiteren Kosten verbunden!

Eine Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer ist bei der Wahl des Stellplatzes auszuschließen.

Verkehrsschilder dürfen nicht verdeckt werden, ebenso müssen Kanaldeckel/Gullis frei bleiben, wie auch ein gewisser Abstand zum Bordstein.


Bei Abrollcontainern ist in jedem Fall eine individuelle Stellgenehmigung zu beantragen, da diese Behälter mit
ca 2,50m deutlich breiter wie Absetzmulden sind.

Bei Aufstellung im öffentlichen Verkehrsraum, ist  i.d.R. in jeder Kommune / Kreis eine Aufstellgenehmigung durch den Auftraggeber zu beantragen.
Ausnahmen in Köln, Düsseldorf.

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