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Altholzabfälle A1-A3:



fällt überwiegend  bei Neubau- und Umbau Abbruch und Altbausanierung an.
Bei Paketpreisabgeboten beträgt das Containergewicht maximal 150 kg/cbm. Darüber hinaus erfolgt die Abrechnung auf Basis des Ortsverwertungspreises.


Es wird zwischen unbehandelten Holz (A1) und Bau- und Abbruchholz (A1-A3) unterschieden.


Holzabfälle (A1) unbehandelt sind:


unbehandeltes Holz

Paletten

Kisten



Holzabfälle (A1-A3) sind:


Holzabfälle aus dem Innenbereich

Holzparkett und Holzbodenbretter

Türen, Holzwerkstoffe

Massivholz und Spannplatten
Wand- Deckenpaneele



Keine Altholzabfälle sind z.B.:


alle sonstigen Abfallarten, wie

gewachenes, vergammeltes Holz

Holz aus Brandschäden
Holz aus dem Aussenbereich

Imprägnierte Hölzer

Bahnschwellen

Jägerzaun



Alle anderen nicht positiv aufgeführten Abfälle müssen gesondert oder gegen Aufpreis berechnet werden.



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