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Altholzabfälle (A1-A3) sind:


Holzabfälle (A1) unbehandelt

sind:

unbehandeltes Holz

Paletten

Kisten

Bei PAKETPREISANGEBOTEN:

Das maximale Containergewicht

pro cbm beträgt 150 kg

(5 cbm = 750 kg). Darüber hinaus erfolgt die Abrechnung über den regionalen Verwertungs- und Frachtpreis.

Altholz (A1-A3)


fällt bei Neubau,

Umbau und Altbausanierung an:


Gängige Bezeichnung:

Bau- und Abbruchholz


Vergewissern Sie sich, dass Ihre Holzabfälle unbehandelt, also nicht mit Holzschutzmittel gestrichen wurden.

Behandelte Hölzer können als gefährlicher Abfall gefahrlos entsorgt werden.

Holzfenster und Aussentüren werden automatisch als Sondermüll (Holz A IV) eingestuft!




keine Altholzabfälle (A1-A3) sind:

alle anderen nicht Holzabfälle
(Spiegel, Glas, Metalle, Kunststoffe….)


Falsch befüllte Behälter müssen nachsortiert bzw. zu höheren Kosten als Baumischabfall oder Sondermüll

A IV-Holz entsorgt werden.


Sind Sie sich nicht sicher, was in den Behälter darf, erkundigen Sie sich bitte bei uns.

Ihre Ansprechpartner

Ndl Köln   Tel: 02 21-46 75 03 65


Ndl BGL    Tel: 0 22 04 -  6 52 10

Fax: 0221-30 15 90 40
mail: info@containernrw.de

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