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Beispiele für Fehlbefüllungen/Überladungen/Fehlfahrt !


Sie haben einen Preis für eine Abfallart erhalten. Dies setzt voraus, dass diese Abfallsorte sortenrein und wie in der jeweiligen INFO zur Abfallfraktion beschrieben von Ihnen verladen wird. Die maximalen Gewichte pro Abfallfraktion sind bei folgenden Abfallfraktionen einzuhalten: Baumischabfall, Bauschutt, Poltergut,  Ytong (Leichtbaustoffe), Erdaushub + Erde u. Steine.

Folgende Gründe können z.B. zu einer Fehlbefüllung führen:

-Sortenreiner Abfall wird mit anderen Abfallsorten vermischt, der Abfall kann nicht mehr als sortenreiner Abfall erfasst und verwertet werden und wird entsprechend höher abgerechnet.

-Die maximalen Gewichte bei Paketpreisvereinbarungen werden nicht eingehalten, z.Bs., das maximale Gewicht für Bauschutt von 1000 kg/cbm wird überschritten, Gewichte über den Maxmengen werden nachberechnet. Basis ist das jeweilige Maxgewicht pro cbm, darüber hinaus erfolgt die Abrechnung nach dem Zonenverwertungspreis. Im Baumischabfall sind größere Mengen Bauschutt zu vermeiden.
-Der Abfall wurde von Ihnen falsch deklariert, z.B. anstatt sortenreiner Bauschutt wird gemischter Baustellenabfall verladen. Der Abfall wird entsprechend höher als Baumischabfall abgerechnet.

-Sie verladen anstatt vereinbarten Bauschutt maximal  50cm  Kantenlänge Bauschutt mit einer Kantenlänge von von über 50 cm oder Bodenaushub mit organischen Anteilen. Die Abrechnung erfolgt nach to + Fracht nach jeweiliger Einstufung der Entsorgungsanlage.

-Unsere Komplettpreise basieren auf loser Annahme in den Verwertungsanlagen. Verdichteter Abfall kann nur auf der Basis to/Fracht oder mit Zuschlag pro to angenommen und abgerechnet werden.

Folgendes bitten wir zwingend zu beachten !

Unsere Container sind maximal bis zur Ladekante zu befüllen. Beladungen darüber hinaus sind unzulässig. Der Container wird nicht abgeholt, eine Fehlfahrt berechnet.. Im Fall einer Fehlbefüllung dokumentieren wir diese anhand von Bildern (Abfallart) oder dem Eingangsbeleg der jeweiligen Entsorgungsanlage mit Angabe des enthaltenen Abfalls  sowie
anhand von Gewicht ( Verdichtung). Durch Sie verursachte Fehlfahrten (Containerstellplatz zuge-
parkt, zugestellt, etc.) werden mit einer Leerfahrt (entspricht dem Zonenfrachtpreis) in Rechnung
gestellt. Bitte lesen Sie weiterführende Informationen in unserer AGB.

Ihre Ansprechpartner

Ndl Köln   Tel: 02 21-46 75 03 65


Ndl BGL    Tel: 0 22 04 -  6 52 10

Fax: 0221-30 15 90 40
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